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Fassung vom 05.10.2012
Fassung 07.01.2013
Fassung 05.10.2012
Fassung 25.07.2011
Fassung 24.02.2011
Fassung 25.01.2011
Fassung 24.09.2009
Fassung 13.12.2007
Fassung 01.05.2004
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Richtlinie des BMF vom 01.05.2004, BMF-010310/0040-IV/7/2007
gültig von 01.05.2004 bis 30.06.2014
UP-3700, Arbeitsrichtlinie ÜLG "Überseeische Länder und Gebiete"
3. Warenkreis
Dem Assoziationsabkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 97 der Kombinierten Nomenklatur.