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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil I. Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Titel I Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 5 Risikomanagement
Artikel 4j
Für die Schaffung der gemeinsamen prioritären Kontrollbereiche und die Anwendung der gemeinsamen Risikokriterien und Standards sind die folgenden Elemente zu berücksichtigen:
a) ein angemessenes Verhältnis zum Risiko;
b) die Dringlichkeit der erforderlichen Durchführung der Kontrollen;
c) die wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Handelsströme, auf einzelne Mitgliedstaaten und auf die Kontrollressourcen.