

- Anhang 22-01 Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt
- Abschnitt XI Spinnstoffe und Waren daraus
Kapitel 60 Gewirke und Gestricke
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
HS-Code 2017 |
Warenbezeichnung |
Primärregeln |
6001 |
Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke. |
Wie für die Teilpositionen angegeben |
ex 6001 (a) |
- bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) |
Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen |
ex 6001 (b) |
- andere |
Herstellen aus Garnen |
6002 |
Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. |
Wie für die Teilpositionen angegeben |
ex 6002 (a) |
- bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) |
Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen |
ex 6002 (b) |
- andere |
Herstellen aus Garnen |
6003 |
Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002. |
Wie für die Teilpositionen angegeben |
ex 6003 (a) |
bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) |
Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen |
ex 6003 (b) |
- andere |
Herstellen aus Garnen |
6004 |
Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. |
Wie für die Teilpositionen angegeben |
ex 6004 (a) |
bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) |
Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen |
ex 6004 (b) |
- andere |
Herstellen aus Garnen |
6005 |
Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004. |
Wie für die Teilpositionen angegeben |
ex 6005 (a) |
bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) |
Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen |
ex 6005 (b) |
- andere |
Herstellen aus Garnen |
6006 |
Andere Gewirke und Gestricke. |
Wie für die Teilpositionen angegeben |
ex 6006 (a) |
bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) |
Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen |
ex 6006 (b) |
- andere |
Herstellen aus Garnen |
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 07.08.2018 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
Verweise: | |
Schlagworte: | UZK-DA |
Stammfassung: | BMF-010313/0168-IV/6/2016 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 71632.4 aufgenommen am: 07.08.2018 08:36:37 Dokument-ID: 7f2a89e5-8091-49bb-8470-14c5b79041bd Segment-ID: 44b986db-13c6-4462-b133-1be87656f927 |
