
ZK-2030, Arbeitsrichtlinie Außertarifliche Befreiungen
Zusatzinformationen

Hinweis Beachte
Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Zollkodex der Union wurden zur Gänze überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie gilt ab 1. Mai 2016 und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie ZK-1840.
Die Arbeitsrichtlinie ZK-2030 (Außertarifliche Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 28.04.2016 |
Materie: |
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betroffene Normen: |
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Schlagworte: | Zollbefreiungen |
Systemdaten: | Findok-Nr: 71544.1 aufgenommen am: 28.04.2016 16:25:52 Dokument-ID: 7c1ae847-a5b6-48f0-ae68-e8c3d9bdd3ed Segment-ID: 452c8f64-37d3-4aa0-a060-1505aee20c2f |
