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Anlage 3
Liste der Eintrittstellen für die Einfuhr von Futtermitteln und Vormischungen, die pflanzliche Bestandteile enthalten, sowie für Zusatzstoffe
1. Zollamt Wien;
2. im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien: die Zollstellen Flughafen Wien, Sopron/Bahnhof, Nickelsdorf und Heiligenkreuz;
3. im Bereich des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt: die Zollstellen Hafen Krems und Gmünd-Nagelberg;
4. Zollamt Klagenfurt Villach;
5. im Bereich des Zollamtes Linz Wels: der Bereich des Zollamtes Linz gemäß der Wirtschaftsraum - Zollämter - Verordnung, BGBl. II Nr. 121/2004, und die Zollstelle Wels Straße/Bahn;
6. Zollamt Salzburg;
7. im Bereich des Zollamtes Graz: die Zollstellen Flughafen Graz, Containerterminal Werndorf und Spielfeld;
8. im Bereich des Zollamtes Innsbruck: die Zollstellen Flughafen Innsbruck und Freilager Hall;
9. im Bereich des Zollamtes Feldkirch Wolfurt: die Zollstellen Tisis und Höchst.