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Richtlinie des BMF vom 21.11.2007, BMF-010222/0218-VI/7/2007
gültig von 21.11.2007 bis 10.12.2015
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 37 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988)
37.6 Formerfordernisse (Nachweise)
1276
Der Antrag auf Abgeltung der außergewöhnlichen Belastung ist bei dem Finanzamt einzubringen, das für die Erhebung der Einkommensteuer des Antragstellers zuständig ist. Folgende Unterlagen sind anzuschließen:
1277
- Im Falle der Entscheidung des Gerichtes (Gemeinde) ist die Hauptmietzinserhöhung vom Gericht (Gemeinde) unter Verwendung des Antragsformulars Lager Nr. Mzb 1, Seite 2, zu bescheinigen. Aus der Bescheinigung sind insbesondere die topografische Bezeichnung der Wohnung (Türnummer) des Antragstellers, die zeitliche Dauer der Mietzinserhöhung sowie jener Teilbetrag zu entnehmen, um den der erhöhte Hauptmietzins das Vierfache des gesetzlichen Hauptmietzinses oder 0,33 Euro je m² der Nutzfläche übersteigt. Können Anträge mangels Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen der Gerichte (Schlichtungstellen) vorerst nicht bearbeitet werden, sind darüber die Antragsteller schriftlich zu verständigen.
1278
- Im Falle der Anhebung nach § 45 MRG idF MRN 2001 oder Einhebung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages ist das schriftliche Anhebungsbegehren des Vermieters bzw. die schriftliche Aufforderung des Vermieters zur Entrichtung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages vorzulegen mit folgenden Angaben: Hauptmietereigenschaft des Antragstellers, topografische Bezeichnung seiner Wohnung (Türnummer), Ausstattungskategorie seiner Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages, Höhe des bisher zu entrichtenden Hauptmietzinses, Nutzfläche der Wohnung, Höhe des Erhaltungsbeitrages und Zeitpunkt, ab dem dieser zu entrichten ist.
1279
- Weiters ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass und seit wann der Antragsteller Mieter der betreffenden Wohnung ist. Dieser Nachweis kann unterbleiben, wenn die Bescheinigung des Gerichtes (Gemeinde) oder die schriftliche Aufforderung des Vermieters bereits einen entsprechenden Vermerk enthält.
1280
- Einkommensnachweis: Bei lohnsteuerpflichtigen Personen ein (die) Lohnzettel für das letztvergangene Kalenderjahr; Lohn-, Gehalts- oder Pensionsabschnitte reichen aus, wenn sie genügend Aufschluss über die Einkommensverhältnisse geben. Bei zur Einkommensteuer veranlagten Personen die Einkommensteuerbescheide für die drei letztveranlagten Kalenderjahre. Diese sind auch dann maßgebend, wenn sie noch nicht rechtskräftig sind.
1281
- Wird für die Wohnung Wohnbeihilfe gewährt, so ist der Wohnbeihilfenbescheid dem Antrag anzuschließen.