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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010311/0042-IV/8/2016
gültig von 01.05.2016 bis 30.09.2020
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
5. Durchfuhr durch die Union
5.1. Anwendungszeitpunkt
Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr eine Verbringung von Abfällen, die durch einen oder mehrere Staaten mit Ausnahme des Versand- oder Empfängerstaats erfolgt oder erfolgen soll.