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Richtlinie des BMF vom 01.07.2009, BMF-010314/0850-IV/8/2009
gültig von 01.07.2009 bis 30.04.2016
ZT-2500, Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Kontingentverwaltung- 10. Sonderfälle
10.14. Auslegung des Ausdrucks "zum industriellen Herstellen" (Kontingent Nr. 09.0792)
Mit Verordnung (EG) Nr. 499/1996 idF der Verordnung (EG) Nr. 1921/2004 wird ein Zollkontingent für Hering "zum industriellen Herstellen" eröffnet. Die Bezeichnung "zum industriellen Herstellen" ist in den Verordnungen nicht präzisiert.
Um eine einheitliche Anwendung dieser Zollkontingente zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission nach Anhörung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche Maßnahmen, folgende Leitlinien erarbeitet.