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Richtlinie des BMF vom 01.10.2012, BMF-010313/0603-IV/6/2012
gültig von 01.10.2012 bis 30.11.2013
ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"
Beachte
-
Die Änderungen dieser Novelle betreffen die Abschnitte 1.4.2.1., 1.4.2.2., 1.4.2.4., 1.4.4., 3. bis 8. sowie die Anlagen 1 – 7. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
- Anlagen
Anlage 1 - Fax an WB Fallback Beginn
Von ..................
An: ..................
Datum, Zeit:
Betreff: Fallback- Beginn
Betreff: Beginn des Fallbackverfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren !
Werte e-zoll-Anwender !
Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist im Moment nicht bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig.
Ihre Zollanmeldungen können daher ab sofort in dringenden Fällen im Fallbackverfahren ("Notfallverfahren") an die Zollverwaltung übermittelt werden.
Sie werden von der Wiederverfügbarkeit des Systems umgehend benachrichtigt.
Die österreichische Zollverwaltung ist bemüht, die volle Funktion von "e-zoll" so rasch als möglich wieder herzustellen.
Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Triple C Austria