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Richtlinie des BMF vom 21.07.2010, BMF-010307/0163-IV/7/2009
gültig von 21.07.2010 bis 03.07.2012
MO-8501, Arbeitsrichtlinie "Lizenzen"
Beachte
-
Neufassung des Abschnittes 2.5. (Zollamtliche Abschreibung auf der Lizenz)
- 2. Allgemeines
2.10. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz
Stellt sich heraus, dass eine lizenzpflichtige Ware ohne Vorlage einer für diese Ware ausgestellten Lizenz, also auch Fälle gemäß Abschnitt 2.9. zweiter Strich, ein- bzw. ausgeführt worden ist, so ist gemäß § 29 Marktordnungsgesetz 2007 (MOG 2007 ), bei der zuständigen Finanzstrafbehörde Anzeige zu erstatten.