Richtlinie des BMF vom 24.02.2010, BMF-010313/0162-IV/6/2010 gültig von 24.02.2010 bis 08.11.2010

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

Beachte
  • Die Änderungen betreffen die Abschnitte 1.1.7.2., 1.1.8.1., 1.1.8.3., 1.1.10., 2.5.2., 3.2.1., 3.3., 3.7. und 7.3. Weiters wurden verschiedene Textkorrekturen durchgeführt.

0. Übersicht, Einführung

0.1. Versandverfahren sind Zollverfahren

Das Versandverfahren ist ein Zollverfahren im Sinne des Art. 4 Z 16 ZK und dient zur Beförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung.

Die Regelverfahren unter Vorlage des Einheitspapiers sind seit 1. April 2004 zwingend als NCTS-Verfahren durchzuführen, deren Bestimmungen ergänzend zur vorliegenden Arbeitsrichtlinie ZK-0910 in der Arbeitsrichtlinie ZK-0917 geregelt sind. OTS-Verfahren (Old Transit System) können nur mehr als Notfallverfahren bei Systemausfällen des NCTS durchgeführt werden.

Weitere Ausführungen sind der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 zu entnehmen.

Dementsprechend werden in der vorliegenden Arbeitsrichtlinie die Versandscheindokumente Exemplare 1, 4 und 5 für das OTS-Verfahren, das Versandbegleitdokument (AccDoc Blatt A) für das NCTS-Verfahren beschrieben.