

- Titel VII Besondere Verfahren
- Kapitel 4 Verwendung
- Abschnitt 1 Vorübergehende Verwendung
- Unterabschnitt 2 Beförderungsmittel, Paletten und Container einschließlich Zubehör und Ausrüstung
Artikel 214 Voraussetzungen für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben an im Zollgebiet der Union ansässige Personen
(Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex)
Im Zollgebiet der Union ansässige Personen können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch nehmen, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
a)Solchen Personen werden aufgrund eines Abkommens, nach dem jede Person im Rahmen des Abkommens die Fahrzeuge des anderen verwenden darf, Schienenbeförderungsmittel zur Verfügung gestellt;
b)an ein im Zollgebiet der Union zugelassenes Straßenbeförderungsmittel ist ein Anhänger gekoppelt;
c)die Beförderungsmittel werden im Zusammenhang mit einer Notsituation verwendet;
d)die Beförderungsmittel werden von einem professionellen Vermietungsunternehmen zum Zweck der Wiederausfuhr verwendet.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 29.04.2016 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
Verweise: | |
Schlagworte: | UZK-DA |
Systemdaten: | Findok-Nr: 71632.1 aufgenommen am: 29.04.2016 11:03:04 zuletzt geändert am: 04.10.2016 Dokument-ID: b9008780-c799-47f9-9c8e-71708aa73215 Segment-ID: 56494ce4-9118-459d-9f0f-254063e2070c |
