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Richtlinie des BMF vom 30.04.2020, 2020-0.271.475
gültig ab 30.04.2020
ZK-0770, Arbeitsrichtlinie Zollschuldrecht und Sicherheitsleistung
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0770 (Zollschuldrecht und Sicherheitsleistung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016