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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0040-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 31.12.2018
VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen
- Klassifizierung bestimmter Waffen als verbotene Waffen
- "Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 6)
3.5. Bowie-Messer mit Schlagringgriff
Die Besonderheit dieses Schlagringes (Länge ca. 12,5 mm) ist, dass seine zweite Funktion darin besteht, den Griff zu einer Messerklinge zu bilden. Der Schlagringgriff wird dazu mit der Messerklinge mittels einer einzigen, einfach und schnell zu montierenden bzw. abzunehmenden Schraube verbunden.
Bei einer derartigen Waffe handelt es sich um eine verbotene Waffe, und zwar unabhängig davon, ob der Schlagring mit angeschraubter Messerklinge (in diesem Fall ist die Waffe in die Position 9307 einzureihen) oder ohne Klinge (in diesem Fall ist die Waffe in die Position 9304 einzureihen) vorliegt.