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Richtlinie des BMF vom 29.01.2018, BMF-010310/0020-III/11/2018
gültig von 29.01.2018 bis 24.06.2020
UP-4500, Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion
4. Warenkreis
Alle Waren, ausgenommen EGKS-Warenbestimmte Agrarerzeugnisse (Warenliste siehe UP-4510) und bestimmte AgrarerzeugnisseEGKS Waren (Warenliste siehe UP-4520), sind von der Zollunion EU-Türkei erfasst. Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter EU-Antidumpingregelungen fallen).