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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010313/0168-IV/6/2016
gültig von 01.05.2016 bis 30.06.2020
UZK-DA, Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union
- Anhang 33-02 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Versandverfahren mit CPD-Carnet
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
Gemeinsame Datenanforderungen
Datum der Versendung der Mitteilung
(1)Carnet ATA Nr.:
(2)Ausgestellt von der Handelskammer in:
Ort:
Land:
(3)Für:
Inhaber:
Anschrift:
(4)Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Carnet:
(5)Datum für die Wiederausfuhr (3):
(6)Nummer des Versand-/Einfuhrabschnitts (4):
(7)Datum des Sichtvermerks auf dem Trennabschnitt:
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Zentralstelle.