Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Teil IV. Zollschuld
Titel II Entstehen der Zollschuld
Kapitel 3 Waren, die sich in einer besonderen Situation befinden
Artikel 867
Die Einziehung einer Ware im Sinne von Artikel 233
Buchstaben c) und d) des Zollkodex ändert nicht den zollrechtlichen Status
der betreffenden Ware.