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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
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Die Änderungen betreffen die Abschnitte 1.1.7.2., 1.1.8.1., 1.1.8.3., 1.1.10., 2.5.2., 3.2.1., 3.3., 3.7. und 7.3. Weiters wurden verschiedene Textkorrekturen durchgeführt.
- 7. Sensible Waren
8. Anhänge
Von einer Aufnahme der im Text dieser Arbeitsrichtlinie angeführten Anhänge zur ZK-DVO und der im Standardset zur Verfügung stehenden Muster wurde Abstand genommen, da diese in den jeweiligen Anwendungen zur Verfügung stehen.
Die Inhalte der Anhänge sind aufgrund fehlender Informationen der Mitgliedstaaten teilweise unvollständig, nach Einlangen der entsprechenden Daten werden die Anhänge ergänzt.
Zusammenstellung der deutschen Bedeutung fremdsprachiger Vermerke auf Versandscheinen/Versandpapieren |
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Konform |
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Anzahl in Ziffern |
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Alternativnachweis |
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Befreiung |
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Zugelassener Versender |
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Art. 362 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 |
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Unstimmigkeiten Mehrmenge, Fehlmenge, Art der Waren, Tarifnummer |
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Art. 34a der Anlage II |
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Beschränkte Geltung - Artikel 371 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 |
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Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute |
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entfällt |
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Beschränkte Geltung |
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Ausgang aus (1) Beschränkungen unterworfen |
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Ausgang aus (1) Beschränkungen oder Abgaben unterworfen |
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Vereinfachtes Verfahren |
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Freistellung von der Unterschriftsleistung |
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nicht im Versandverfahren befindliche Waren |
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Gesamtbürgschaft untersagt |
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Nachträglich ausgestellt |
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Duplikat |
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Auszug |
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Auszug aus dem Kontrollexemplar (Nummer, Datum, ausstellende Stelle und Ausstellungsland) |
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(Anzahl) Auszüge ausgestellt - Durchschriften liegen bei |
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Abgefertigt |
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Unstimmigkeiten Stelle, bei der die Gestellung erfolgte (Name und Land) |
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Abgabenerhebung erfolgt |
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Untersuchung eingeleitet |
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Übernahme - Bahn |
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Verzeichnis der Bürgen im System der Einzelbürgschaft mit Einzelsicherheitstitel zugelassenen und daher zur Ausstellung von Sicherheitstiteln berechtigten Personen |
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Liste der Zentralstellen |
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Kennzahlen der Bahnen |
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Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden (TC 24) |
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Arbeitshilfe betreffend sensible Waren |