
UP-2000, Arbeitsrichtlinie Nichtpräferentieller Ursprung
Zusatzinformationen

Hinweis Beachte
Die Arbeitsrichtlinien aus dem Bereich Zollkodex der Union wurden den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde zur Gänze neu gefasst und ersetzt die bisherige gleichnamige Arbeitsrichtlinie UP-2000. Diese Arbeitsrichtlinie gilt ab 1. Mai 2016.
Die Arbeitsrichtlinie UP-2000 (Arbeitsrichtlinie Nichtpräferentieller Ursprung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016
