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Richtlinie des BMF vom 02.02.2012, BMF-010313/0066-IV/6/2012
gültig von 02.02.2012 bis 30.04.2016
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
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Die novellierten Passagen betreffen die Abschnitte 2.6.1., 2.7.2.1., 2.11.3.1. und 2.13. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
- 1. Allgemeines, Rechtsgrundlagen, Anwendungsmöglichkeiten und Begriffsbestimmungen
1.2. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen des TIR-Verfahrens sind das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen), BGBl. Nr. 112/1978, in der durch Beschlüsse des Verwaltungsausschusses geänderten Fassung, insbesondere des Beschlusses über neue Carnet TIR-Hefte (BGBl. Nr. 159/1988), sowie die Bestimmungen des Zollkodex und der Zollkodex-Durchführungsverordnung in ihrer aktuellen Fassung.