Richtlinie des BMF vom 21.07.2009, BMF-010311/0055-IV/8/2009
gültig von 21.07.2009 bis 31.12.2009
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
  • Einfuhr von verschiedenen Lebensmitteln mit dem Risiko einer Aflatoxin-Kontamination
  • 40.3. Einfuhrbeschränkung

40.3.2. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren

Die in Abschnitt 40.1. angeführten Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus den dort genannten Drittstaaten sind bei einer zugelassenen Eingangszollstelle zur Durchführung der Einfuhrkontrolle zu gestellen. Die Anschreibung der Waren in der Buchführung darf erst erfolgen, wenn ein Kontrolldokument für Lebensmittel gemäß der Entscheidung 2006/504/EG ausgestellt wurde, in dem im Teil C bereits bestätigt ist, dass die Sendung angenommen und für den freien Verkehr in der Europäischen Gemeinschaft freigegeben wurde.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:21.07.2009
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Lebensmittel
Stammfassung:BMF-010311/0043-IV/8/2008
Systemdaten: Findok-Nr: 34354.11
aufgenommen am: 21.07.2009 12:21:22
Dokument-ID: 0c74f6c0-bb89-4d4d-ba64-922039446984
Segment-ID: 5e8ce840-abb8-45c6-aa5f-351467d9ecf8
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