Richtlinie des BMF vom 24.02.2010, BMF-010313/0162-IV/6/2010 gültig von 24.02.2010 bis 02.07.2012

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

Beachte
  • Die Änderungen betreffen die Abschnitte 1.1.7.2., 1.1.8.1., 1.1.8.3., 1.1.10., 2.5.2., 3.2.1., 3.3., 3.7. und 7.3. Weiters wurden verschiedene Textkorrekturen durchgeführt.
  • 7. Sensible Waren

Anhang 8AH "Arbeitshilfe Sensible Waren"

Stand 1. Jänner 2009

Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko

Für diese Waren gelten bei Überschreitung der angeführten Mengen folgende besonderen Bestimmungen:

  • Beförderung nur mit TC 31 ohne Vermerk "Beschränkte Geltung"
  • Keine Beförderung mit TC 33
  • Beachtung von Mindestsätzen bei Anwendung der Einzelsicherheit
  • Verpflichtende Anführung der Warennummer in der Versandanmeldung
  • Keine Beförderung mit TC 32 mit dem Vermerk "Beschränkte Geltung"
  • Zwingende Festlegung einer verbindlichen Beförderungsroute
  • Keine Überführung in das Versandverfahren durch zugelassene Versender