Richtlinie des BMF vom 10.08.2007, BMF-010311/0063-IV/8/2007
gültig von 10.08.2007 bis 30.04.2009
VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht
  • 1. Begriffsbestimmungen

1.3. Zweifelsfragen

(1) Bestehen in Angelegenheiten dieser Findok Zweifelsfragen, die durch die Zollämter nicht ausreichend geklärt werden können, bestehen keine Einwände, durch Rückfrage beim nächstgelegenen Grenztierarzt (siehe Anlage 2) bzw. in der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (siehe Abs. 2) eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

(2) Die Veterinärfachbeamten des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, Abteilung IV/B/5 (veterinärbehördliche Einfuhrkontrolle), Telefon-Nr. 01/711 00, Klappen 4813 oder 4816, sind wie folgt erreichbar:

Montag bis Freitag
08:30 bis 16:30 Uhr

einschließlich folgender Feiertage: 6. Jänner, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober, 1. und 2. November, 8. Dezember;

24. Dezember und
31. Dezember

Journaldienst von 08:30 bis 12:30 Uhr.

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