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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0052-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 05.05.2010
VB-0810, Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht
2. Einfuhr
2.1. Einfuhr geregelter Stoffe
2.1.1. Anwendungszeitpunkt
Geregelte Stoffe (Anlage 1) unterliegen den Einfuhrbeschränkungen erst in dem Zeitpunkt, in dem sie
1.in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft oder
2.zur aktiven Veredelung
übergeführt werden.