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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0040-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 15.07.2010
VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen
- 1. Begriffsbestimmungen
1.6. Sonstige Schusswaffen (Kategorie D)
Sonstige Schusswaffen sind alle nicht verbotenen oder genehmigungspflichtigen Schusswaffen mit glattem Lauf (Abschnitt 1.1. Abs. 6), die nicht Kriegsmaterial sind. Hierunter fallen z. B. Schrotflinten und andere Einzellader.