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Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01
gültig ab 16.12.2005
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 39 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)
- 39.1 Voraussetzungen (§ 108 Abs. 1 EStG 1988)
39.1.3 Bausparkassen in Österreich
1295
Folgende Bausparkassen verfügen derzeit über eine Konzession zum Geschäftsbetrieb im Inland:
- Allgemeine Bausparkasse reg. Gen.m.b.H.,
- Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG,
- Bausparkasse Wüstenrot AG,
- Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.