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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010220/0024-IV/8/2007
gültig von 01.02.2007 bis 27.04.2011
AL-1000, Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag
- 1. Allgemeine Weisungen
1.2. Kleinbeträge
(1) Bei Selbstbemessungsabgaben (wie dem Altlastenbeitrag) bestehen keine Kleinbetragsregelungen. Auf Grund von Beitragsanmeldungen eingezahlte Abgabenbeträge sind daher unabhängig von der Höhe des angemeldeten bzw. eingezahlten Betrages in jedem Fall zu verbuchen.
(2) Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 242 BAO ist eine Gutschrift bzw. Erstattung des Altlastenbeitrages unbeschränkt vorzunehmen.
(3) Gemäß § 206 lit. c BAO wird angeordnet, dass von der Festsetzung von Altlastenbeiträgen unter 20 € Abstand zu nehmen ist.