Richtlinie des BMF vom 26.11.2012, BMF-010311/0107-IV/8/2012 gültig von 26.11.2012 bis 18.05.2020

VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel

Anlage 11

Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind

Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind - Vorderseite 

Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind - Rückseite