Warnung

Samstag 19. sowie Sonntag 20. Juli 2025 kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Ausfällen der Findok kommen!
Wir ersuchen um Ihr Verständnis – Ihr Findok-Team!

Erlass des BMF vom 11.01.1989, 04 4282/8-IV/4/88
gültig ab 11.01.1989
Österreichisch-schweizerisches DBA - Art. 19; Besteuerungsrecht für Bezüge aus öffentlichen Kassen

Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Steuervertragsrechtes (vgl. Art. 19 des OECD-Musterabkommens 1977) das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen Kassen dem Schuldnerstaat zugewiesen. Da Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens keine dem Art. 19 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Beschränkung seiner sachlichen Anwendung auf den Bereich der Hoheitsverwaltung enthält und sich die Schweiz ausdrücklich für eine wörtliche Auslegung dieser Bestimmung ausgesprochen hat, findet die Zuteilungsregel des Art. 19 im Verhältnis zur Schweiz daher auch auf Vergütungen für Dienst- oder Arbeitsleistungen Anwendung, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Körperschaft erbracht werden.

11. Jänner 1989
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:09.02.2022
Anmerkungen:
  • veröffentlicht in AÖF Nr. 67/1989
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
  • Art. 19 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Schlagworte:Öffentlicher Dienst, DBA Schweiz, Kassenstaatsregel, Erwerbsklausel
Systemdaten: Findok-Nr: 80894.1
aufgenommen am: 09.02.2022 15:00:02
Dokument-ID: c9fd04c8-03db-45ff-9c32-d153186daf0f
Segment-ID: 63e29818-b6b6-45dc-bd1d-c8e46ca882f9
nach oben