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Richtlinie des BMF vom 02.08.2012, BMF-010302/0032-IV/8/2012
gültig von 02.08.2012 bis 20.11.2012
AH-4311, Arbeitsrichtlinie Rohdiamanten
Beachte
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Gemäß § 1 Z 24 lit. a des AußWG 2011 sind Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 gerichtlich zu ahndende Vergehen und nicht mehr verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen.
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