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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0240, Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft
- 2. Einfuhr aus Drittstaaten
2.5. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0240: Biologische Landwirtschaft" (VuB-Code "0240") gekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Zusätzliche Information Code
Code |
Text |
Hinweise |
70500 |
Kontrolle biologische Landwirtschaft erforderlich |
siehe Abschnitt 2.2. |
70550 |
Antrag auf Ausstellung einer Teilkontrollbescheinigung für Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft |
siehe Abschnitt 2.2. |
Dokumentenarten
Dokumenten-artencode |
Beschreibung |
Hinweise |
C644 |
Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse |
siehe Abschnitt 2.2. und Abschnitt 2.3. |
7121 |
Prüfung der Sendung mit Erzeugnissen aus biologischer Landwirtschaft durch die zuständigen Behörden gem. Feld 17 der Kontrollbescheinigung erfolgt |
siehe Abschnitt 2.2. und Abschnitt 2.3. |
Y929 |
Nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse |
Codierung wenn es sich um Waren handelt, die nicht aus biologischer bzw. ökologischer Produktion stammen (siehe Abschnitt 1.2.) oder wenn Ausnahmen (siehe Abschnitt 2.4.) vorliegen; dieser Code darf nicht gemeinsam mit dem Code C644 verwendet werden |
Hinweis: Die Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) ist bei dieser Beschränkung nicht zwingend erforderlich.