Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007 gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
  • Teil II. Zollrechtliche Bestimmung
  • Titel III Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
  • Kapitel 1 Grundsätzliche Vorschriften für mehr als ein Verfahren
  • Abschnitt 4 Wirtschaftliche Voraussetzungen
Artikel 503

Unter Beteiligung der Kommission können die wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft werden,

a) wenn die betroffenen Zollbehörden vor oder nach Erteilung der Bewilligung eine breitere Konsultation wünschen;

b) wenn eine andere Zollverwaltung Einwände gegen eine erteilte Bewilligung erhebt;

c) auf Initiative der Kommission.