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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007
gültig von 01.01.2007 bis 31.12.2010
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil I. Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Titel IV Warenursprung
- Kapitel 2 Präferenzieller Ursprung
- Abschnitt 1 Allgemeines Präferenzsystem
- Unterabschnitt 3 Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Artikel 93a
Für die Zwecke der Vorschriften über die Zollpräferenzen nach Artikel 67 halten die begünstigten Länder die Vorschriften über den Warenursprung, die Ausstellung und Erteilung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A, die Voraussetzungen für die Verwendung der Erklärungen auf der Rechnung und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen ein oder sorgen für ihre Einhaltung.