Richtlinie des BMF vom 12.03.2012, BMF-010313/0056-IV/6/2012 gültig von 12.03.2012 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 7. Sensible Waren

Anhang 8AF "Kennzahlen der Bahnen"

Die Aktualisierung der "Kennzahlen der Bahnen" wird mittels interner Findok-Info den Zollämtern zur Kenntnis gebracht.