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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000
Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 stellen einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Umsatzsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Umsatzsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen.- 21. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
21.4. Veranlagung
Im Zusammenhang mit der Veranlagung steht die grundsätzliche Verpflichtung des Unternehmers zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr. Nicht hiezu verpflichtet sind
- Kleinunternehmer im Sinne des § 21 Abs. 6 UStG 1994,
- Unternehmer, die unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 22 UStG 1994 fallen und keine zusätzliche Steuer (siehe dazu Rz 2871 bis Rz 2875) zu entrichten haben,
- ausländische Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze gemäß § 1 Abs. 2 der VO des BMF, BGBl. II Nr. 584/2003 über die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges (Einfuhrumsatzsteuer) ausländischer Unternehmer bewirken (§ 1 Abs. 3 Z 3 dieser VO),
- ausländische Unternehmer, bei denen die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 UStG 1994 auf den Leistungsempfänger übergeht (Ausnahmen siehe Rz 2601).
Zu den möglichen Folgen der Veranlagung siehe Rz 2798 bis Rz 2808.
Randzahlen 2795 bis 2797: derzeit frei.
21.5. Fälligkeit bei Nachforderungen
Da das UStG 1994 nur eine Fälligkeit für Vorauszahlungen (siehe hiezu Rz 2765 und Rz 2766), nicht aber auch eine eigene Fälligkeit für Abschlusszahlungen auf Grund eines Jahresbescheides kennt, ist für die Nachforderungen auf Grund einer Veranlagung stets nur jene Fälligkeit maßgebend, die für die Vorauszahlung vorgesehen ist.
Randzahlen 2799 bis 2805: derzeit frei.
21.6. Wegfall der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für Kleinunternehmer
Übersteigen die Umsätze eines Kleinunternehmers im Veranlagungszeitraum die Grenze von 30.000 Euro netto (bis 31. Dezember 2010: 7.500 Euro netto) nicht, entfällt die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.
Voraussetzung hiefür ist ua. weiters, dass der Kleinunternehmer für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten hat. Dies ist der Fall, wenn der Kleinunternehmer keinen der in Rz 2687 bis Rz 2700, Rz 4121 bis Rz 4130 aufgelisteten Tatbestände (zB innergemeinschaftliche Erwerbe) erfüllt hat.
21.7. Einzelbesteuerung
Randzahlen 2807 bis 2815: derzeit frei.
21.8. Schätzungsrichtlinien, Eigenverbrauch
21.8.1. Allgemeines
Auf Grund der VO des BMF, BGBl. Nr. 628/1983, idF BGBl. Nr. 499/1985, Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches ist die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch, der nach § 1 Z 2 dieser VO ermittelt wird und die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994 erst in der für den letzten Voranmeldungszeitraum eines Veranlagungszeitraumes abzugebenden Voranmeldung zu berechnen.
Hinsichtlich weiterer Inhalte der Verordnung siehe Rz 2522.
Randzahlen 2817 bis 2820: derzeit frei.
21.8.2. Fälligkeit
Auf Grund der VO des BMF, BGBl. Nr. 628/1983, idF BGBl. Nr. 499/1985, über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch, der nach § 1 Z 2 dieser VO ermittelt wird, und die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994 am zehnten Tag des zweiten Monates nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes fällig. Im Hinblick auf die seit der Erlassung der VO des BMF, BGBl. Nr. 628/1983, idF BGBl. Nr. 499/1985 geänderte und derzeit gültige Rechtslage kann als Fälligkeitstag der 15. Tag des zweiten Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes angesehen werden.
21.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer (Rechtslage für bis 31.12.2009 gestellte Erstattungsanträge)
Randzahlen 2822 bis 2835: derzeit frei