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Fassung vom 17.09.2010
Fassung 01.05.2016
Fassung 09.08.2013
Fassung 21.11.2012
Fassung 13.01.2012
Fassung 01.12.2011
Fassung 17.09.2010
Fassung 01.08.2009
Fassung 20.03.2009
Fassung 01.08.2008
Fassung 01.03.2007
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Richtlinie des BMF vom 17.09.2010, BMF-010311/0086-IV/8/2010
gültig von 17.09.2010 bis 02.03.2018
VB-0210, Arbeitsrichtlinie Wein
2. Einfuhr aus Drittstaaten
2.8
2.9
. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.