Richtlinie des BMF vom 09.11.2010, BMF-010313/0516-IV/6/2010 gültig von 09.11.2010 bis 22.02.2011

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

7. Sensible Waren

7.1. Allgemeines

Im Hinblick auf die erhebliche Zunahme der Betrugsfälle mit bestimmten sensiblen Waren im Rahmen des Versandverfahrens wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, deren Ziel es ist, die Zahl der Unregelmäßigkeiten und die Höhe der der Gemeinschaft widerrechtlich entzogenen Abgaben zu verringern.

Derzeit sind in diesem Zusammenhang nachstehende Regelungen zu beachten:

Als Arbeitshilfe für den Abfertigungsbeamten befindet sich unter Abschnitt 8. eine Zusammenstellung aller derzeit geltenden Regelungen.