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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-2370, Arbeitsrichtlinie Lagerung
- 7. Richtlinien für die automatisationsunterstützte Bestandsführung (DV-Schema)
7.4. Definitionen
7.4.1. DV-Schema
Ein nach den RL/DV erstelltes und formell abgenommenes Softwareprogramm, das die Erfordernisse eines Inhabers einer Zolllager- oder Verwahrungslagerbewilligung abdeckt. Die Grundlage für das System stellen die zollrechtlichen Bestimmungen dar, einschließlich der Überwachungspflicht durch die Zollbehörden.
7.4.2. Systemersteller
Jeder Softwareentwickler, der ein DV-Schema für einen Inhaber einer Zolllager- oder Verwahrungslagerbewilligung erstellt. Systemersteller können Softwarehäuser, aber auch Bewilligungsinhaber selbst sein. Wesentlich sind Kenntnisse auf dem EDV- und Zollsektor. Es ist daher möglich, dass Systemersteller und Systemanwender identisch sind.
7.4.3. Systemanwender
Inhaber einer Bewilligung zur Führung eines Zoll- oder Verwahrungslagers, der auf der Grundlage eines für den Betrieb eines Lagers abgeschlossenen Servicevertrages mit dem Systemersteller eine Bewilligung für die Betreibung eines Zoll- oder Verwahrungslagers erhalten hat und im Rahmen dieser Bewilligung tätig ist.