
UP-4720, Arbeitsrichtlinie Marokko
Zusatzinformationen

Hinweis Beachte
Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-3412.
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel I samt den zugehörigen Anlagen (ab Seite 4) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel II samt zugehörigen Anlagen und in den Protokollen Nrn. 1 bis 3 (Seite 7) nichts anderes bestimmt ist.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 24.06.2014 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
Schlagworte: | Marokko, Maghreb-Staaten, Algerien, Marokko und Tunesien, EWR, Europäischer Wirtschaftsraum, EU, Norwegen, Island und Liechtenstein, Med-Länder, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina, Syrien und Tunesien |
Systemdaten: | Findok-Nr: 67222.1 aufgenommen am: 24.06.2014 09:28:15 Dokument-ID: 52a080d0-db38-4093-b61a-f882481ac120 Segment-ID: 6e7ffdc4-0801-4199-b6f0-e12b0fb09b24 |
