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- Anhänge I bis V der Suchtgiftverordnung
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz)
AB-CHMINACA
AB-PINACA
ADB-FUBINACA
AM-2201
Amphetamin
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Ethylon
Ethylphenidat
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
FUB-AMB, MMB-FUBINACA, AMB-FUBINACA
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
N-Ethylnorpentylon, Ephylon
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4'-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
* ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Cannabis nur in Form von Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen