Erlass des BMF vom 08.01.2001, 04 4622/4-IV/4/00
gültig ab 01.01.2000
DBA-Thailand
Anerkennung der Export-Import Bank of Thailand als Geldinstitut im Sinne des Art. 11 Abs. 3 lit iii) DBA-Thailand

Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass auf Grund einer Verständigungsvereinbarung zwischen dem österreichischen und dem thailändischen Finanzministerium (Notenwechsel vom 3. August 1998/ 8. September 2000) die Export-Import Bank of Thailand als Geldinstitut im Sinne des Art. 11 Abs. 3 lit iii) DBA-Thailand anerkannt wird.

Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des BM für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden.

Dieser Erlass wird im AÖF veröffentlicht.

8. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:31.07.2002
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Schlagworte:Zinsen, Banken im Eigentum von Gebietskörperschaften
Systemdaten: Findok-Nr: 1205.1
aufgenommen am: 31.07.2002 14:25:52
zuletzt geändert am: 26.02.2010
Dokument-ID: a0b0ebcb-d339-4451-933d-c9713427e5f8
Segment-ID: 6ed61616-389c-4b6f-b64c-63990f8b3b8c
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