Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010314/0243-IV/8/2016
gültig ab 01.05.2016
ZT-2500, Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Kontingentverwaltung
1. Allgemeines
1.3. Zollplafonds
Zollplafonds können - unbeachtlich der tatsächlichen Abfertigungsmengen - solange
in Anspruch genommen werden, bis seitens der EU mit Verordnung festgelegt wird, dass
die Abfertigung zum Plafondzollsatz nicht mehr möglich ist. (Art. 56 Abs. 4 UZK)