Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0028-IV/6/2007 gültig von 01.02.2007 bis 31.12.2008

ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Beachte
  • Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 1. Allgemeines, Rechtsgrundlagen, Anwendungsmöglichkeiten und Begriffsbestimmungen

 

1.2. Rechtsgrundlagen

(1) Rechtsgrundlagen des TIR-Verfahrens sind das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975) vom 14. November 1975, (BGBl. Nr. 112/1978) in der durch Beschlüsse des Verwaltungsausschusses geänderten Fassung, insbesondere des Beschlusses über neue Carnet-TIR-Hefte (BGBl. Nr. 159/1988), der Zollkodex und die Zollkodexdurchführungsverordnung.