Erlass des BMF vom 23.12.2022, 2022-0.918.544, BMF-AV Nr. 160/2022 gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2023

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023

 

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen.

Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

Altersgruppe

0 - 5 Jahre

320 Euro

6 - 9 Jahre

410 Euro

10 - 14 Jahre

500 Euro

15 - 19 Jahre

630 Euro

20 Jahre oder älter

720 Euro

Bundesministerium für Finanzen, 23. Dezember 2022