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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0051-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 31.08.2008
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- 8. Ausnahmen
8.4. Abfälle zur Untersuchung in Laboratorien
(1) Abfälle, die zur Untersuchung in Laboratorien bestimmt sind, sind von der
- Bewilligungspflicht gemäß § 69 AWG 2002 sowie
- von der Verpflichtung, dafür einen Notifikationsbegleitschein mitzuführen,
ausgenommen.
(2) Sofern eine Ausnahmeregelung gemäß Abschnitt 8.4. Anwendung findet, ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung der Dokumentenartcode "7639" anzugeben.