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Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0074-IV/7/2014
gültig ab 01.07.2014
UP-5100, Arbeitsrichtlinie CARIFORUM
Beachte
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Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-3601.
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang II und III des WPA (ab S. 90, bzw. 92) nichts anderes bestimmt ist.