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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.10.2009
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Spielzeug
30.2. Verfahren
30.2.1. Umfang der Beschränkungen
(1) Die Bestimmungen dieses Anhangs sind bei der Einfuhr und hier nur bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr von Spielzeug anzuwenden. Hinsichtlich der Definition dieses Begriffes wird auf § 1 und die Anlage 1 der Spielzeugverordnung verwiesen.
(2) Die Einfuhr von Waren (z.B. im Reiseverkehr oder im Postverkehr) ist von der Anwendung der Beschränkungen im Rahmen der Produktsicherheit ausgenommen, wenn die Waren zum eigeneren Ge- bzw. Verbrauch bestimmt sind.