
UZK, Zollkodex, Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union
Zusatzinformationen

- Titel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
- Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
- Abschnitt 5 Sonstige Vereinfachungen
Artikel 181 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für Folgendes fest:
a)die zentrale Zollabwicklung, einschließlich der diesbezüglichen Zollformalitäten und Kontrollen, gemäß Artikel 179,
b)die Befreiung von der Verpflichtung zur Gestellung der Waren gemäß Artikel 182 Absatz 3 im Rahmen der zentralen Zollabwicklung.
Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
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in Findok veröffentlicht am: | 29.04.2016 |
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betroffene Normen: | |
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Schlagworte: | Zollkodex |
Systemdaten: | Findok-Nr: 71582.1 aufgenommen am: 29.04.2016 10:14:15 Dokument-ID: a8e22cb0-cf93-4355-8273-7affb5f03c32 Segment-ID: 75b62254-215f-4d3e-a49a-6b16438f548e |
