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Richtlinie des BMF vom 20.07.2011, BMF-010313/0945-IV/6/2010
gültig von 20.07.2011 bis 30.04.2016
ZK-1840, Arbeitsrichtlinie Einfuhrabgabenbefreiungen
Beachte
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Diese Arbeitsrichtlinie wurde auf Grund der Novellierung der Zollbefreiungsverordnung zur Gänze überarbeitet. Im Zuge der Überarbeitung wurden auch Rechtschreibfehler und unrichtige Zitierungen berichtigt und Anpassungen vorgenommen.
Anhang 7: Liste zu § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004
Notwendige Ergänzungen des Hausrats ohne Grundlagenbescheiderfordernis
Werden Waren dieses Anhangs mittels Verfahrenszusatzcode 363 angemeldet, so gelten sie als notwendige Ergänzungen des Hausrats im Sinne von § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004, sofern der Warenwert je Sendung den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt.
KN-Code |
Warenbeschreibung |
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---|---|---|
ex |
Kapitel 33, Kapitel 34, Kapitel 38 bis Kapitel 97 |
Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Begünstigten |