
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
Zusatzinformationen

- Einfuhr von Chilis, Chilierzeugnissen, Kurkuma und Palmöl
30.1. Gegenstand
Den Beschränkungen unterliegen die nachstehend angeführten Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus allen Drittländern:
KN-Code |
Warenbezeichnung |
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ex |
0904 20 90 |
zum menschlichen Verzehr bestimmte Chilis und Chilierzeugnisse aus Früchten der Gattung Capsicum, getrocknet und zerstoßen oder gemahlen in jeglicher Form |
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0910 30 00 |
zum menschlichen Verzehr bestimmtes Kurkuma, getrocknet und zerstoßen oder gemahlen |
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0910 99 60 |
zum menschlichen Verzehr bestimmtes Currypulver in jeglicher Form |
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1511 10 90 |
zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmtes Palmöl |
